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Erforderliche Auslagen einer Bestattung

Todesfeststellung

Jeder Sterbefall muss zuerst durch einen örtlichen Arzt oder einen Arzt in einem Krankenhaus offiziell festgestellt werden. Während in der Regel jede vorherige ärztliche Untersuchung von einer Krankenkasse übernommen wird, werden die Kosten von Todesfeststellungen nicht erstattet.

Diese werden den Angehörigen direkt in Rechnung gestellt und liegen seit dem 01.01.2020 üblicherweise zwischen 100,- und 185,- EUR. Die Grundlage für die Festlegung der Höhe ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verankert. Es dürfen seit Einführung der neuen Gebührenordnung neben Anfahrtskosten auch verschiedene Parameter wie Tages- und Nachtzeit, Wochentag oder Wochenende und Feiertage angesetzt werden, die den Ärzten einen gewissen "Spielraum" bieten, so dass auch Rechnungen von mehr als 200,- EUR vorkommen können

2. Leichenschau

Eine zweite Leichenschau ist deutschlandweit schon lange nur bei Feuerbestattungen vorgeschrieben und findet unmittelbar vor der Einäscherung im Krematorium statt. Sie wird durch einen Amtsarzt oder Amtsärztin durch geführt und liegt zwischen 70 und 90 EUR.
Nur im Land Bremen gibt es eine besondere Regelung, nach der JEDER Sterbefall - egal ober der Verstorbene verbrannt oder im Sarg beigesetzt wird - durch einen Rechtsmediziner am Sterbeort oder in den Räumen des Bestattungsunternehmens  ein zweites mal untersucht wird. Diese qualifizierte Leichenschau ersetzt zwar die sonst übliche 2. Untersuchung im Krematorium, und aber mit 223,72 EUR deutlich teurer und muss auch bei Erdbestattungen bezahlt werden.

Kosten für Sterbeurkunden

Für die Beurkundung von Sterbefällen werden Sterbeurkunden vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Dabei kostet in Bremen die erste Sterbeurkunde 12,- EUR und jede weitere Urkunde 6,- EUR. In Niedersachsen werden aktuell noch 10,- EUR und 5,- EUR berechnet und in Hamburg 14,50 EUR und 6,- EUR


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