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Erforderliche Auslagen einer Bestattung

Todesfeststellung

Jeder Sterbefall muss zuerst durch einen örtlichen Arzt oder einen Arzt in einem Krankenhaus offiziell festgestellt werden. Während in der Regel jede vorherige ärztliche Untersuchung von einer Krankenkasse übernommen wird, werden die Kosten von Todesfeststellungen nicht erstattet.

 

Diese werden den Angehörigen direkt in Rechnung gestellt und unterliegen der jeweiligen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).  Sie unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern wegen unterschiedlicher gesetzlicher Bestimmungen:
Im Land Bremen liegen sie üblicherweise zwischen 110,- und 185,- EUR und in Niedersachsen zwischen 165,- und 235,- EUR. Es dürfen zudem neben  Anfahrtskosten auch verschiedene Parameter wie Tages- und Nachtzeit, Wochentag  oder Wochenende und Feiertage angesetzt werden, die den Ärzten einen gewissen  "Spielraum" bieten, so dass regional auch Rechnungen von deutlich mehr als 200,- EUR vorkommen können

2. Leichenschau

Eine zweite Leichenschau ist deutschlandweit schon immer bei Feuerbestattungen vorgeschrieben und findet unmittelbar vor der Einäscherung  im Krematorium statt. Sie wird durch einen Amtsarzt oder Amtsärztin durch  geführt und liegt zwischen 70 und 90 EUR.
Nur im Land Bremen gibt es  eine besondere Regelung, nach der JEDER Sterbefall - egal ober der Verstorbene  verbrannt oder im Sarg beigesetzt wird - durch einen Rechtsmediziner  ein zweites mal  untersucht wird. Diese qualifizierte Leichenschau ersetzt zwar die sonst  übliche 2. Untersuchung im Krematorium, ist aber mit 223,72 EUR deutlich  teurer und muss auch bei Erdbestattungen bezahlt werden.

Kosten für Sterbeurkunden

Für die Beurkundung von Sterbefällen werden Sterbeurkunden vom zuständigen  Standesamt ausgestellt. Dabei kostet in Bremen die erste Sterbeurkunde 13,-  EUR und jede weitere Urkunde 7,- EUR. In Niedersachsen werden aktuell 15,- EUR und 7,50 EUR berechnet und in Hamburg 14,50 EUR und 6,- EUR.
Die Grundlage für die Ausstellung von Sterbeurkunden sind nicht nur die Vorlage der ärztlichen Todesfeststellungen, sondern es müssen auch Dokumente vorgelegt werden. Das sind z.B. Geburtsurkunden, ggf. eine Heiratsurkunde und im Einzelfall auch andere Urkunden . Liegen diese nicht im ORIGINAL vor, müssen sie oft neu angefordert werden, was zusätzliche Kosten verursachen kann.


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