Erdbeisetzungen
Die Erdbestattung ist die in unserem Kulturkreis traditionelle Bestattungsart. Dabei wird ein Verstorbener in einem Sarg auf einem örtlichen Friedhof beigesetzt. Dort findet man Wahl- oder Reihengräber, die von den Hinterbliebenen für eine fest stehende Zeitspanne genutzt werden. Diese auch Ruhezeit genannte Frist beträgt in der Regel 25 bis 30 Jahre und kann anschließend auf Antrag meistens verlängert werden.
Während dieser Zeit hat man einen festen Ort für die Andacht, muss sich aber den jeweiligen Regeln der Friedhofsordnung unterwerfen. Das bedeutet unter anderem eine nachhaltige Pflege der Grabstätte und ggf. eine Ausstattung mit einem zugelassenen Gedenkstein.
Erdbeisetzungen sollen in Deutschland zeitnah, üblicherweise 8 bis 10 Tage nach dem Tod, aber dürfen frühestens 48 Stunden danach, durchgeführt werden.
Das Wahlgrab – ein individuelles Grab
Eine Wahlgrabstätte ist als Einzelgrab oder als Familiengrab nutzbar. Je nach Größe kann Platz für mehrere Verstorbene eingeplant werden und die Hinterbliebenen können das Grab individuell gestalten. Bei der Auswahl von Gedenksteinen und auch bei der gärtnerischen Gestaltung hat man relativ viel Freiraum. Diese Grabform war in der Vergangenheit die am meisten verbreitete Form, weil sie oft Platz für mehrere Generationen bot und dadurch untrennbar eine bleibende Bindung zum Heimatort schuf.
Das Reihengrab
Das Reihengrab kann auf vielen Friedhöfen nicht frei ausgesucht werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung "der Reihe nach" belegt. Hier gibt es deutlich weniger Gestaltungsspielraum und es kann in der Regel nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Dadurch ist es gegenüber einem Wahlgrab in der Regel oft preisgünstiger und hat kürzere Ruhezeiten. Ein Reihengrab kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden und steht danach wieder für eine Neubelegung zur Verfügung.
Rasengräber
Rasengräber werden nicht von jedem Friedhof angeboten, bieten sich aber an wenn keine Möglichkeit zur Grabpflege gegeben ist, aber trotzdem eine bleibende Andachtsstätte gewünscht ist. Bei Rasengräbern übernimmt der Friedhof die Pflege der Grabstelle und Grabschmuck und weitere Bepflanzungen sind aber nicht zulässig. Je nach Friedhofsordnung kann eine flache Grabplatte mit dem Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen eingelassen werden. Die Ruhefristen entsprechen denen der anderen Grabarten.