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Was ist zu tun im Trauerfall

Überführung

  1. Zuerst muss der Tod medizinisch festgestellt worden sein. Das erfolgt durch einen gerufenen Haus- oder Notarzt oder einen örtlich tätigen Leichenschaudienst. Der gerufene Arzt erstellt einen Totenschein, den er bei der verstorbenen Person für das Bestattungsunternehmen zurück lässt.
  2. Wurde der Tod festgestellt, dürfen wir tätig werden und Sie können uns unter 0421 - 144 11  jederzeit anrufen und mit der Abholung beauftragen. Auch wenn der Arzt sich nach Ihrem Anruf für einen späteren Zeitpunkt angekündigt hat, können Sie uns als Bestatter sofort anrufen, so dass wir die zeitlich passende Abholung und Versorgung gemeinsam mit Ihnen planen können. So geht später keine weitere Zeit verloren.

    Ist der Tod in einem Krankenhaus eingetreten, sind wir auf die dort üblichen Abholzeiten angewiesen; werden uns dann aber automatisch mit der Klinik in Verbindung setzen

    Über den späteren und genauen Umfang und Ablauf der Beisetzung muß man sich zu diesem Zeitpunkt noch  keine Gedanken machen. Diese Fragen werden später in einem individuellen Beratungsgespräch ausführlich erörtert.
     
  3. Die nächste Phase ist der bürokratische Teil. Dabei übernehmen wir für Sie die erforderliche Sterbefallmeldungen beim Standesamt und besorgen die Sterbeurkunden. Wir tätigen für Sie erforderliche Abmeldungen bei den Behörden, und melden auf Wunsch Telefonverträge, Versicherungen, GEZ-Konten und andere Verpflichtungen ab.
     

Sarg- und Urnenauswahl

Im Rahmen jeder Beauftragung findet ein ausführliches Gespräch statt, in dem alle wichtigen Fragen geklärt werden und sie jederzeit Ihre Wünsche einbringen. Diese Beratung findet auf Ihren Wunsch gerne bei Ihnen zu Hause statt, oder in unseren Beratungsräumen in Bremen-Nord oder Bremen-Osterholz.

Entsprechend Ihrer Vorstellungen und Ihrem Budget, gestalten wir mit Ihnen gemeinsam den Rahmen für die Beisetzung.

Unser Leistungsspektrum:

  • Wir stehen Ihnen im Trauerfall jederzeit (auch an Wochenenden oder Feiertagen) zur Verfügung
  • Wir informieren Sie über Bestattungsvorsorge oder die finanzielle Absicherung
  • Überführungen und Bestattungen im In- und Ausland
  • Erd-, Feuer-, Seebestattung, alternative Bestattungsformen
  • hauseigene Aufbahrungsräume
  • hauseigene Trauerkapelle
  • Beratung zur Gestaltung der Trauerfeier
  • Bestellung von Trauerfloristik
  • Bestellung von Steinmetzen und Friedhofsgärtnern
  • Vermittlung von Trauerrednern und Organisten.
  • Koordinierung der Termine mit Friedhof und Kirche für die Trauerfeier oder Urnenbeisetzung
  • Gestaltung von Trauerbriefen und Danksagungen nach Ihren Wünschen
  • Veröffentlichung der Traueranzeigen
  • Auf Wunsch Fotos von der Trauerfeier

 

Folgende Formalitäten erledigen wir für Sie:

  • An- und Abmeldung bei den Behörden (Standesamt, Polizei, Gesundheits- und Friedhofsamt, Kirche)
  • Abmelden von Renten/Pensionen, Krankenkasse, Versicherungen, Infopost/Werbesendungen
  • Besorgung der Sterbeurkunde
  • Besorgung von Übersetzungen ausländischer Urkunden
  • Besorgung der Sterbegelder von allen Bestattungsvereinen, Sterbe- und Lebensversicherungen
     

Beauftragung

  • Eine Auftragserteilung ist telefonisch 24 Stunden, rund um die Uhr wie auch per Downloadformular als Faxauftrag oder per Email möglich. In diesen Fällen empfehlen wir aber auf jeden Fall einen begleitenden Telefonanruf.

Weiterführende Informationen

  • Fragen zum Ablauf
    Im Sterbefall gibt es viele wichtige Fragen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen rund-um-die Uhr unter O42I - I 44 I I

  • Erforderliche Dokumente
    Welche Dokumente werden bei einem Sterbefall benötigt? Oft reicht eine Heiratsurkunde. In welchen Fällen mehr erforderlich ist erfahren Sie hier.

  • Bestattungspflicht
    Wenn sich ein Sterbefall abzeichnet stellt sich die Frage: Wer ist Bestattungspflichtig und wie können wir das bezahlen ? Wir helfen unter O42l - l 44 l l

  • Erbrecht
    Als Teil des bürgerlichen Rechts legt das Erbrecht eine gesetzliche Erbfolge fest. In erster Linie erben immer die Kinder.

  • Testament und Vorsorge
    Ein Testament kann man nicht nur Erbfragen klären, sondern auch die eigene Beisetzung festlegen Hilfe hierzu geben wir unter 0421- 14411

  • Bestattungsvorsorge
    Mit der richtigen Bestattungsvorsorge regeln Sie nicht nur die Art einer Beisetzung sondern bewahren Ihre Hinterbliebenen vor einem finanziellen Fiasko.

  • Sozialbestattung
    Wenn Sie nicht in der Lage sind die Kosten einer Beisetzung zu tragen, ist nicht nur in Bremen eine Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich

  • Beileidsbekundungen
    Das Beileidsschreiben ist ein fester Bestandteil unserer Trauerkultur. Wenn Menschen in tiefer Trauer den Verlust eines Angehörigen beklagen, kann ihnen unser Mitgefühl ein wenig helfen und Trost spenden. Finden Sie hier die richtigen Formulierungen