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So setzen sich die Bestattungskosten zusammen
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Die Gesamtkosten eines Trauerfalls stehen immer auf mindestens drei verschiedenen Kostensäulen.
Dabei bilden die Kosten des Beerdigungsinstituts lediglich die erste Säule. Nur auf diese erste Säule, unsere eigenen Leistungen, haben wir deshalb einen unternehmerischen Einfluss. Die weiteren Kostensäulen sind durchlaufende Kosten der öffentlichen Hand und der individuellen medizinischen Todesfeststellungen.
Eine Auflistung der dabei nicht vermeidbaren Fremdkosten finden Sie unter Auslagen einer Bestattung. Lediglich die Kosten der ersten Säule unterliegen der unternehmerischen Kalkulation der Bestattungsinstitute und sind somit vergleichbar.
Die anfallenden Fremdkosten sind bei gleichen Anforderungen, überall gleich hoch. Aus diesem Grund vernachlässigen wir diese Kosten in den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen. Dadurch ist es einfacher einen realistischen Preisvergleich vorzunehmen.
Gerne helfen wir Ihnen aber bei den übrigen Kosten Lösungen und Friedhofsalternativen zu finden, die besser zu Ihren Wünschen oder Ihrem Budget passen.
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1.) Die Bestatterleistungen
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Die Durchführung einer jeden Bestattung ist nicht nur ein emotionaler Vorgang für die Hinterbliebenen, sondern auch ein komplexer organisatorischer und handwerklicher Ablauf, der aus vielen spezialisierten Einzelschritten besteht.
- sie beinhalten die Abholungen und Überführungen,
- die komplexen Abläufe der Verstorbenenversorgung,
- die Lieferung von Sarg, Urne und Austattungsdetails,
- die Abmeldungen von Rente und Krankenkasse,
- die Besorgung von Sterbeurkunden
- sowie Planung und Koordinierung sowie die Gestaltung und Umsetzung der Beisetzung.
Um Sie als Hinterbliebene dabei so weit wie möglich zu entlasten haben wir uns entschlossen, günstige Paketpreise für unsere Grundleistungen anzubieten. So müssen Sie sich nicht mit Detail- und Kostenängsten belasten und können sich auf wenige individuelle Fragen konzentrieren.
So liegen unsere Basiskosten bei jeder Bestattung bei 970,- EUR, wobei lediglich die individuellen Wünsche für Sarg und/oder Urne hinzu kommen. Die nachfolgend aufgeführten Einzelposten werden durch unsere Basiskosten abgedeckt:
- Abholung aus dem Trauerhaus bzw. Sterbeort in Bremen, Bremerhaven und dem angrenzende Niedersachsen zu üblichen Geschäftszeiten
- hygienisch/kosmetische Verstorbenenversorgung
- Ausschlag, Decke und Kissen für das jeweils ausgewählte Sargmodell
- Einbetten, Einkleidung in eigene Bekleidung oder Sterbetalar.
- Fachgerechte klimatisierte Aufbewahrung bis zur Beisetzung bzw. Überstellung in ein Krematorium
- Stellung der Räumlichkeiten für die qualifizierte Leichenschau in Bremen durch die Rechtsmedizin Bremen.
- Überführung zum Beisetzungsfriedhof in Bremen, Bremerhaven und dem angrenzende Niedersachsen
- Besorgung aller erforderlichen Beisetzungsgenehmigungen
- Sterbefallmeldung und Besorgung von Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
- Abmeldung bei Renten- und Krankenkasse
- Beantragung einer gesetzlich möglichen Vorschussrentenzahlung bei verheirateten Personen
- Abrechnung mit allen Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvereinen - auch überregional und von anderen Bestattungsinstituten Rechnungstellung, wenn gewünscht und erforderlich, direkt an die örtlichen Sozialämter
- Begleitung der Beisetzung
- sie beinhalten die Abholungen und Überführungen,
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2.) Obligatorische Auslagen
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- Die nicht vermeidbaren Auslagen bestehen in erster Linie aus den medizinischen und amtsärztlichen Todesfeststellungen, die von keiner Krankasse getragen oder erstattet werden. Dabei unterschiedet sich die Höhe dieser Kosten deutlich, wenn der Trauerfall im Bundesland Bremen und nicht in Niedersachsen eingetreten ist. Die gesetzlichen Bestimmungen für die beiden Bundesländer sind der Grund, dass regional unterschiedlich hohe Auslagen für diesen Posten zu erwarten sind.
- Weitere nicht vermeidbare Posten sind die Kosten der Einäscherung bei einer Feuerbestattung,
- sowie behördliche Gebühren für benötigte Dokumente und Sterbeurkunden.
- Die nicht vermeidbaren Auslagen bestehen in erster Linie aus den medizinischen und amtsärztlichen Todesfeststellungen, die von keiner Krankasse getragen oder erstattet werden. Dabei unterschiedet sich die Höhe dieser Kosten deutlich, wenn der Trauerfall im Bundesland Bremen und nicht in Niedersachsen eingetreten ist. Die gesetzlichen Bestimmungen für die beiden Bundesländer sind der Grund, dass regional unterschiedlich hohe Auslagen für diesen Posten zu erwarten sind.
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3.) Friedhofskosten
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Die dritte Säule sind die Kosten der Grabstätte auf einem Friedhof. Diese Kosten unterliegen der jeweiligen Friedhofsgebührenordnung und beinhalten neben den Kosten für die Grabstätte auch die Kosten für die Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung und möglicher Sargträger bei einer Sargbeisetzung.
Dabei unterscheiden sich Friedhofskosten erheblich und sind nicht nur abhängig von der Art der Beisetzungsform sondern auch von der Art des jeweiligen Friedhofsträgers. Dabei unterscheidet man in erster Linie städtische Friedhöfe von kirchlichen Friedhöfen.
Städtische Friedhöfe sind dabei gehalten, jedem eine letzte Ruhestätte zu gewähren während kirchliche Friedhöfe nicht selten nur Mitgliedern der eigenen Religions- oder Kirchengemeinde einen Platz anbieten.
In Zeiten sich wandelnder gesellschaftlicher Anforderungen öffnen sich inzwischen viele Kirchengemeinden andersgläubigen Personengruppen und lassen deren Beisetzung zu, verlangen aber im Einzelfall höhere Gebühren, wenn man z.B. keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehört.
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4.) mögliche weitere Kosten
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Die beschriebenen ersten drei Säulen sind das Fundament der zu erwartenden Bestattungskosten.
Theoretisch kommt noch eine vierte Säule ins Spiel, auf die heutzutage aber viele Familien gänzlich verzichten, weil dieser Teil oftmals deutlich mehr Kosten verursachen kann, als z.B. die reinen Friedhofskosten. Dazu gehören:
- eventuelle Kosten für Trauerdruck und Traueranzeigen
- mögliche Kosten für Bewirtung von Trauergästen und später
- eventuelle Kosten für einen Grabstein und/oder eine Grabumrandung
Eine Auflistung der nicht vermeidbaren Fremdkosten finden Sie unter Auslagen einer Bestattung. Lediglich die Kosten der ersten Säule unterliegen der unternehmerischen Kalkulation der Bestattungsinstitute und sind somit vergleichbar.
Erdbeisetzung
Basispreis 970,- EUR
zzgl. Sargkosten ab 455,- EUR
Hier finden Sie weitere Details und eine Auswahl verschiedener Sargmodelle
Urnenbestattung
Paketpreis für eine schlicht ausgestattete Feuerbestattung: 1.199,- EUR
Basispreis 970,- EUR zzgl. eines einfachem Sarges zur Einäscherung für pauschal 229,- EUR und ggf. einer optionalen Überurne ab 55,- EUR
Alternative Bestattungsformen
Alternative Bestattungsformen sind nur nach einer zuvor erfolgten Einäscherung möglich. Dabei kennt man in erster Linie die Beisetzung der Verstorbenenasche in der Nord- oder Ostsee im Rahmen einer Seebeisetzung oder die Beisetzung der Asche in einem Begräbniswald.