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Erforderliche Dokumente

Folgende Papiere werden im Trauerfall immer benötigt

  • Personalausweis des Verstorbenen (wenn auffindbar) 
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein für die (erste) Todesfeststellung.
  • In Bremen ist bei jedem Sterbefall eine zweite amtsärztliche Untersuchung, die sogenannte Qualifizierte Leichenschau erforderlich. Erst wenn der Schein dieser zweiten Untersuchung zur Todesursache vorliegt, kann eine Sterbefallbeurkundung erfolgen. Die Todesbescheinigungen werden üblicherweise direkt an die Bestattungsunternehmen ausgehändigt, so dass die Hinterbliebenen sich damit nicht beschäftigen müssen.
    Anders ist es bei den nachfolgenden Dokumenten:
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde
  • (bei Verwitweten) Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • ACHTUNG: Handelt es sich dabei um ausländische Dokumente, sind diese im Original sowie mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen !

Die obigen Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.

  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen

Unser Rat: Kündigt sich ein Sterbefall an, empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten die obigen Papiere zu suchen. Später sind diese Papiere, ohne die keine Beurkundung statt finden kann, oft nicht gleich zu finden und müssen dann von den ausstellenden Behörden angefordert werden.