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Sozialbestattung

Generell besteht eine Beisetzung aus vielen verschiedenen  Kosten , wie den Leistungen des Bestattungsunternehmen  und den kommunalen Kosten von Behörden und Gemeinden  wie Kosten eines  Krematoriums, der Standesämter und Meldebehörden. Hinzu kommen die Friedhofskosten und  Leistungen von  Steinmetzen und Gärtnern.

 

Wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind die Kosten aus eigener Kraft zu tragen, oder der bzw die Verstorbene war mittellos, besteht generell die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die regionalen Sozialämter. Dabei werden nicht immer alle Kosten automatisch vollständig übernommen, sondern oft werden regional unterschiedliche Pauschalsätze geleistet. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 74, Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

 

Niemand muss auf eine würdevolle Bestattung verzichten, nur weil man zu Lebzeiten nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens gelebt hat !

 

Angelehnt an die von den Sozialämtern  zur Verfügung gestellten Summen für Sozialbestattungen haben wir spezielle Bestattungspakete geschnürt, die eine Beisetzung ohne Abstriche ermöglichen, ohne dass weitere Kosten auf die Hinterbliebenen zukommen müssen. Dabei kann im Einzelfall von den Antragstellern und den bestattungspflichtigen Angehörigen, ein Eigenanteil zu leisten sein, den die zuständigen Behörden berechnen. Wird ein Eigenanteil festgelegt, müssen Sie als Antragsteller nur diesen Eigenanteil an uns leisten. Alle darüber hinaus gehenden Kosten rechnen wir direkt mit der zuständigen Behörde ab.

Sprechen Sie uns bitte unverbindlich darauf an, damit wir gemeinsam mit Ihnen die passende Beisetzung planen können, oder Ihnen schon im Fall eines zu erwartenden Trauerfalls bei der rechtzeitigen Antragstellung behilflich sein zu können.

 

 

Downloads für Dokumente zur Beantragung einer Kostenübernahme

Hinweisblatt zur Kostenübernahme

Antrag für Bestattungskostenübernahmen gemäß § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Niedersachsen)

Antrag für Bestattungskostenübernahmen gemäß § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Neutral)

Antrag für Bestattungskostenübernahmen gemäß § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (für Bremerhaven)