Erbrecht
Als Teil des bürgerlichen Rechts legt das Erbrecht eine 
gesetzliche Erbfolge fest. In Deutschland setzt diese in erster Linie die Kinder 
als Erben ein. Die Hälfte des Vermögens erhält der überlebende Ehepartner, wenn 
die Ehe in Form einer  Zugewinngemeinschaft geführt wurde. Dies ist immer dann der 
Fall, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.
Zugewinngemeinschaft geführt wurde. Dies ist immer dann der 
Fall, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.
Es ist wichtig zu wissen, 
dass ein Testament auf 
den sogenannten Pflichtteil des Erbes keinen Einfluss hat. Diesen erhalten 
Kinder und Ehepartner. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte ihrer gesetzlichen 
Ansprüche. Derjenige Erbe, der durch das Testament bestimmt wird, muss diesen 
Pflichtteil in jedem Fall bar auszahlen.
Eine 2010 in Kraft getretene 
Erbrechtsreform setzt durch, dass Familienangehörige, die den Verstorbenen 
gepflegt haben, einen höheren Anteil am Erbe erhalten.
Erben erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel
Erben zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Erben dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Über die aktuelle gesetzliche Lage des Erbrechts erkundigen Sie sich am besten bei einem Notar oder Juristen.
In der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Download: Broschüre (Bundesministerium der Justiz)
ACHTUNG:
Das Erbrecht und die Erbfolge sind nicht gleichbedeutet mit der Pflicht zur Bestattung. Hier greifen eigene länderspezifische Bestimmungen.
Weitergehende Informationen gibt es auf vielen verschiedenen Internetplattformen. Dabei ersetzt eine derartige Internetrecherche keine fundierte Rechtsberatung durch einen spezialisierten Fachanwalt. Auch können wir keine Gewähr über die Richtigkeit der auf diesen Seiten gemachten Angaben übernehmen, jedoch erscheint uns ein Blick auf die folgende Seite www.anwalt.org/Erbrecht durchaus hilfreich.
