Das Testament
Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?
Die gerechte Aufteilung eines Vermögens kann sich im Einzelfall als schwierig 
erweisen. Falls Sie Ihr Erbe nicht der gesetzlichen Erbfolge entsprechend 
aufteilen möchten, ist es notwendig, ein Testament zu verfassen. Es legt in 
einem Sterbefall verbindlich die Verteilung des Erbes fest, ausgeschlossen des 
gesetzlichen Pflichtteils (siehe „Erbrecht“).
Auch in dem Fall, dass mit 
Ihrem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind, können Sie diese in 
einem Testament bestimmen.
 Ein 
Testament darf nicht gedruckt, sondern muss handschriftlich verfasst und mit 
Wohnort, Datum und Ihrem vollen Namen unterschrieben werden. Ausnahmen 
von der Handschriftform sind nur bei Testamenten zulässig, die vor einem Notar 
oder Anwalt verfasst wurden.
Ein 
Testament darf nicht gedruckt, sondern muss handschriftlich verfasst und mit 
Wohnort, Datum und Ihrem vollen Namen unterschrieben werden. Ausnahmen 
von der Handschriftform sind nur bei Testamenten zulässig, die vor einem Notar 
oder Anwalt verfasst wurden.
Ein Testament kann sich im Nachlass eine Verstorbenen befinden oder es wurde zuvor bei einem Amtsgericht hinterlegt. Im ersten Fall ist es wichtig, dass der letzte Wille auch gefunden werden kann, denn nur dann kann im Sinne des Verfassers gehandelt werden. Dabei ist man bis zu einem gewissen Grad auf die Ehrlichkeit der Finder angewiesen. Aus diesem Grund sollte man die Hinterlegung eines Testaments bei einem Notar oder dem Amtsgericht auf jeden Fall gedanklich durchspielen.
Wenn ein Testament gemacht wurde, hilft dies, Fragen und Unklarheiten über 
die Vermögensverhältnisse auszuräumen. Für die Angehörigen bedeutet das oft eine 
Entlastung, da sie sich in einem Trauerfall nicht zusätzlich mit finanziellen 
Dingen beschäftigen müssen. 
Auch der Bestattungswunsch kann 
testamentarisch formuliert werden. Dadurch nimmt man den Angehörigen sehr oft 
die Angst, im Trauerfall die falsche Entscheidung zu treffen. Machen Sie sich zu 
Lebzeiten darüber Gedanken und sprechen uns unverbindlich an. Gerne gehen wir 
mit Ihnen alle Möglichkeiten durch. Eventuell kommt sogar eine Bestattungsvorsorge mit 
Vorabeinzahlung der zu erwartenden Kosten über eine 
Bestattungstreuhandversicherung in Frage.

