Das Testament
Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?
Die gerechte Aufteilung eines Vermögens kann sich im Einzelfall als schwierig
erweisen. Falls Sie Ihr Erbe nicht der gesetzlichen Erbfolge entsprechend
aufteilen möchten, ist es notwendig, ein Testament zu verfassen. Es legt in
einem Sterbefall verbindlich die Verteilung des Erbes fest, ausgeschlossen des
gesetzlichen Pflichtteils (siehe „Erbrecht“).
Auch in dem Fall, dass mit
Ihrem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind, können Sie diese in
einem Testament bestimmen.
Ein Testament darf nicht gedruckt, sondern muss handschriftlich verfasst und mit Wohnort, Datum und Ihrem vollen Namen unterschrieben werden. Ausnahmen von der Handschriftform sind nur bei Testamenten zulässig, die vor einem Notar oder Anwalt verfasst wurden.
Ein Testament kann sich im Nachlass eine Verstorbenen befinden oder es wurde zuvor bei einem Amtsgericht hinterlegt. Im ersten Fall ist es wichtig, dass der letzte Wille auch gefunden werden kann, denn nur dann kann im Sinne des Verfassers gehandelt werden. Dabei ist man bis zu einem gewissen Grad auf die Ehrlichkeit der Finder angewiesen. Aus diesem Grund sollte man die Hinterlegung eines Testaments bei einem Notar oder dem Amtsgericht auf jeden Fall gedanklich durchspielen.
Wenn ein Testament gemacht wurde, hilft dies, Fragen und Unklarheiten über
die Vermögensverhältnisse auszuräumen. Für die Angehörigen bedeutet das oft eine
Entlastung, da sie sich in einem Trauerfall nicht zusätzlich mit finanziellen
Dingen beschäftigen müssen.
Auch der Bestattungswunsch kann
testamentarisch formuliert werden. Dadurch nimmt man den Angehörigen sehr oft
die Angst, im Trauerfall die falsche Entscheidung zu treffen. Machen Sie sich zu
Lebzeiten darüber Gedanken und sprechen uns unverbindlich an. Gerne gehen wir
mit Ihnen alle Möglichkeiten durch. Eventuell kommt sogar eine Bestattungsvorsorge mit
Vorabeinzahlung der zu erwartenden Kosten über eine
Bestattungstreuhandversicherung in Frage.